Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger vertritt ausschließlich Ihre Interessen. Er erstellt ein objektives Gutachten über den Schadenumfang, die Reparaturkosten und den Wertverlust Ihres Fahrzeugs, ohne dabei im Interesse der gegnerischen Versicherung zu handeln. So sichern Sie Ihre Ansprüche optimal ab.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Sachverständigen. Dies gilt, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden (unter ca. 1.000 € Reparaturkosten) handelt.
Sie haben das Recht, Ihren Sachverständigen frei zu wählen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen zwar einen Gutachter vorschlagen, doch ein unabhängiger Sachverständiger stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und keine einseitigen Bewertungen erfolgen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.